Florian*, Mitte 50, ist von Beruf Koch. Seit 40 Jahren arbeitet er in befristeten Arbeitsverhältnissen. Das bedeutet: Arbeit bis November, Arbeitslosengeld bis März, dann wieder Anstellung. Das ist der Rhythmus der Saisonarbeiter. Das ist das System, auf dem das Gastgewerbe und der Tourismus gründen. Eine bezahlte Saison, zwischen sieben und neun Monate lang, wird mithilfe des Staates zu einem ganzjährigen Einkommen. Wer acht Monate lang angestellt ist, hat vier Monate Anrecht auf Arbeitslosengeld, und damit auch auf Versicherung.
Florian ist damit bisher ganz gut zurechtgekommen....
