Der Einbau eines Aufzugs im Stiegenhaus beeinträchtigt nicht den architektonischen Wert des Gebäudes. Die Ablehnung des Projektes durch das Amt für Baudenkmäler ist folglich nicht rechtens. Der Rekurs der Eigentümer wird angenommen, die Autonome Provinz Bozen wird zur Bezahlung der Rechtsspesen in Höhe von Euro 1.500 verurteilt. So entscheidet die Autonome Sektion Bozen am Regionalen Verwaltungsgericht am 22. Februar 2017. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Besitzer des Hilpold-Kondominiums am Meraner Rennweg atmen auf: Bereits seit 2013 bemühen sie sich um den Einbau eines Aufzuges im...
Wiehernder Schimmel
In einem denkmalgeschützten Haus soll ein Aufzug eingebaut werden, das Amt für Denkmalpflege stellt sich quer. Was ist wichtiger: das Haus oder die Bedürfnisse seiner Bewohner?
