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Die Schuldvermutung
Der Fall Hager-Benko: „Außensicht“ von Florian Kronbichler in ff 51-52/24
ff media | 30. Dez 2024 | ff 01/2025

Bei der sogenannten „Unschuldsvermutung“, die bis zur etwaigen rechtskräftigen Verurteilung in letzter Instanz anscheinend immer gelten muss, handelt es sich nach meiner Meinung um eine ziemlich seltsame Verwendung dieses Begriffs: Real ist es vielleicht in der Regel eine etwa 0,5-prozentige, der eine ungefähr 99,5-prozentige Schuldvermutung gegenübersteht.

Gegen Personen zu ermitteln, bei denen eine echte Unschuldsvermutung besteht, wäre nach meinem Ermessen einigermaßen eigenartig – Strafmaßnahmen gegen diese noch weit merkwürdiger.

Martin Dissertori, Eppan