(gm) Wer sich im neuen Jahr auf die Piste begibt, darf das nur mit einer Haftpflichtversicherung, die die Risiken eines Unfalls abdeckt (Mindestsumme: 1,5 Millionen Euro). Wer ohne erwischt wird, muss mit einer Verwaltungsstrafe von 100 bis 150 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen. Die Versicherung lässt sich auch beim Erwerb des Skipasses abschließen, doch die Verbraucherzentrale rät zum Abschluss einer Jahreshaftpflicht-Versicherung.
Neu ist auch: Auf der Piste gilt wie im Straßenverkehr eine Promillegrenze von 0,5: Wer mehr hat, wird zur Kasse gebeten und muss ab 0,8...